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Urbanismus - Die Bodenrechtsgenehmigungen (ADS)

Die Erschließungsgenehmigung (Permis d'Aménager, PA)

Die Erschließungsgenehmigung (permis d'aménager) ist eine von der Stadtverwaltung ausgestellte Stadtplanungsgenehmigung. Sie ermöglicht es der Stadtverwaltung, die Einrichtung einer Siedlung, eines Campingplatzes, eines Parkplatzes oder eines Sport- oder Freizeitgeländes zu kontrollieren.

Zunächst müssen Sie sich bei Ihrer Stadtverwaltung erkundigen, ob sich Ihr Projekt in einem geschützten Bereich befindet, d. h. in der Nähe von bemerkenswerten Kulturstätten, historischen Denkmälern, klassifizierten Stätten, Naturschutzgebieten etc. Bitte beachten Sie dazu den Reiter "Historische Monumente", da die Regeln in diesem Fall unterschiedlich sein können.

Prüfen Sie, ob die Arbeiten von einer Baugenehmigung betroffen sind :

Wie kann ich das tun?

Für die
papierlose Verfahren zur Erteilung von Stadtplanungsgenehmigungen
ideau.atreal.de

Für eine
Unterstützung in Ihrem Antrag auf Stadtplanungsgenehmigung
service-public.fr/privatpersonen/Ihre Rechte/R52221

Zum Ausdrucken des
demande de permis d'aménager - Cerfa de demande de permis d'aménager (Antrag auf Erschließungsgenehmigung)
service-public.fr/privatpersonen/Ihre Rechte/R21378

Sie können auch nehmen Termin bei der Abteilung für Stadtplanung und Grundstücke.

Zu liefernde Dokumente :

Was kann ich tun, wenn meine Genehmigung erteilt wurde?

Machen Sie seine Erklärung zur Eröffnung der Baustelle (DOC), die zwingend an das Rathaus weitergeleitet werden muss VOR BEGINN DER ARBEITEN !

ACHTUNG
Innerhalb von zwei Monaten nach dem Datum der Entscheidung müssen Sie diese aushängen, damit sie während der gesamten Dauer der Baustelle von außen sichtbar ist, damit die Anwohner sie zur Kenntnis nehmen und die Genehmigung anfechten können.

Gut zu wissen

Ab dem Datum des Empfangs, mit dem Ihre Genehmigung erteilt wird, Sie haben drei Jahre Zeit, um mit dem Bau zu beginnen.. Wenn Sie bereits mit den Arbeiten begonnen haben, diese aber länger als ein Jahr unterbrochen sind, gilt die Genehmigung als abgelaufen.

Die Frist kann jedoch zweimal um jeweils ein Jahr verlängert werden. Sie müssen einen entsprechenden Antrag mindestens 2 Monate vor Ablauf Ihrer Genehmigung stellen. Dieser Verlängerungsantrag muss auf einem gesonderten Blatt Papier in zweifacher Ausfertigung per Einschreiben mit Rückschein geschickt oder im Rathaus abgegeben werden.

Fristen 

Die Frist für die Prüfung beträgt 3 Monate ab dem Einreichungsdatum und um 4 Monate im Falle einer Konsultation des Architekten der französischen Bauwerke (Architecte des Bâtiments de France).

Kontakte

Abteilung Stadtplanung und Grundstücke
15, rue André Ginisti - 60160 Montataire
Nach Vereinbarung Montag bis Donnerstag von 8:30 bis 12:00 Uhr und 13:30 bis 17:00 Uhr 
03 44 64 45 45
urbafoncier@mairie-montataire.fr