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Urbanismus - Die Bodenrechtsgenehmigungen (ADS)
Die Baugenehmigung (Permis de Construire, PC)
Die Baugenehmigung ist eine städtebauliche Genehmigung, die Sie einholen müssen, bevor Sie ein Gebäude errichten oder bestimmte Arbeiten an einem bestehenden Gebäude durchführen können.
Die Baugenehmigung wird von der Stadtverwaltung ausgestellt. Zunächst müssen Sie sich bei Ihrer Stadtverwaltung erkundigen, ob sich Ihr Projekt in einem geschützten Bereich befindet, d. h. in der Nähe von bemerkenswerten Kulturstätten, historischen Denkmälern, klassifizierten Stätten, Naturschutzgebieten usw. Bitte beachten Sie dazu die Registerkarte "Historische Monumente".
Prüfen Sie, ob die Arbeiten von einer Baugenehmigung betroffen sind :
Wie kann ich das tun?
Für die
papierlose Verfahren zur Erteilung von Stadtplanungsgenehmigungen
ideau.atreal.de
Für eine
Unterstützung in Ihrem Antrag auf Stadtplanungsgenehmigung
service-public.fr/privatpersonen/Ihre Rechte/R52221
Zum Ausdrucken des
Cerfa de déclaration d'intention d'aliéner ou demande d'acquisition d'un bien soumis à un droit de préemption (Formular zur Erklärung der Veräußerungsabsicht oder zum Antrag auf Erwerb eines Gutes, das einem Vorkaufsrecht unterliegt)
service-public.fr/privatpersonen/Ihre Rechte/R1492
Sie können auch nehmen Termin bei der Abteilung für Stadtplanung und Grundstücke.
Zu liefernde Dokumente :
- Liste, die im Cerfa de déclaration d'ouverture de chantier enthalten ist und detailliert auf der Website des öffentlichen Dienstes : service-public.fr/privatpersonen/Ihre Rechte/F1992
- 3 Kopien des vollständigen Dossiers einreichen
Fristen
Die Frist für die Prüfung beträgt 2 Monate ab dem Einreichungsdatum und um 3 Monate, wenn der Architecte des Bâtiments de France konsultiert wird.
Was kann ich tun, wenn meine Genehmigung erteilt wurde?
Machen Sie seine Erklärung zur Eröffnung der Baustelle (DOC), die zwingend an das Rathaus weitergeleitet werden muss VOR BEGINN DER ARBEITEN !
ACHTUNG
Innerhalb von zwei Monaten nach dem Datum der Entscheidung müssen Sie diese aushängen, damit sie während der gesamten Dauer der Baustelle von außen sichtbar ist, damit die Anwohner sie zur Kenntnis nehmen und die Genehmigung anfechten können.
Gut zu wissen
Ab dem Datum des Empfangs, mit dem Ihre Genehmigung erteilt wird, Sie haben drei Jahre Zeit, um mit dem Bau zu beginnen.. Wenn Sie bereits mit den Arbeiten begonnen haben, diese aber länger als ein Jahr unterbrochen sind, gilt die Genehmigung als abgelaufen.
Kontakte
Abteilung Stadtplanung und Grundstücke
15, rue André Ginisti - 60160 Montataire
Nach Vereinbarung Montag bis Donnerstag von 8:30 bis 12:00 Uhr und 13:30 bis 17:00 Uhr
03 44 64 45 45
urbafoncier@mairie-montataire.fr

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