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Urbanismus - Die Bodenrechtsgenehmigungen (ADS)

Die Déclaration d'Intention d'Aliéner (oder DIA) oder das städtische Vorkaufsrecht (DPU)

Wenn Sie Ihre Immobilie verkaufen möchten, befindet sie sich in einer einfachen Vorkaufsrechtszone, die von der Stadtverwaltung festgelegt wurde, sodass Sie sie zuerst der Stadtverwaltung zum Verkauf anbieten müssen. Dies ist das sogenannte Vorkaufsrecht
Diese Gebiete ermöglichen es der Stadtverwaltung, städtebauliche Maßnahmen von allgemeinem Interesse durchzuführen. Es steht Ihnen also nicht frei, Ihr Eigentum an eine Person Ihrer Wahl zu verkaufen. Zu den Gütern, die von der Stadtverwaltung vorentzogen werden können, gehören Einfamilienhäuser, Gebäude und Grundstücke.

Weitere Informationen : service-public.fr/privatpersonen/Ihre rechte/F16

Wie kann ich das tun?

Für die
papierlose Verfahren zur Erteilung von Stadtplanungsgenehmigungen
ideau.atreal.de

Für eine
Unterstützung in Ihrem Antrag auf Stadtplanungsgenehmigung
service-public.fr/privatpersonen/Ihre Rechte/R52221

Zum Ausdrucken des
Cerfa de déclaration d'intention d'aliéner ou demande d'acquisition d'un bien soumis à un droit de préemption (Formular zur Erklärung der Veräußerungsabsicht oder zum Antrag auf Erwerb eines Gutes, das einem Vorkaufsrecht unterliegt)
service-public.fr/privatpersonen/Ihre Rechte/R1492

Sie können auch nehmen Termin bei der Abteilung für Stadtplanung und Grundstücke.

Zu liefernde Dokumente :

  • Liste vorhanden in der Cerfa de déclaration d'intention d'aliéner ou demande d'acquisition d'un bien soumis à un droit de préemption (Formular zur Erklärung der Veräußerungsabsicht oder zum Antrag auf Erwerb eines Gutes, das einem Vorkaufsrecht unterliegt) und detailliert auf der Website des öffentlichen Dienstes : service-public.fr/privatpersonen/Ihre Rechte/R1492
  • 3 Exemplare des Cerfa einreichen

Fristen

Die Frist für die Prüfung beträgt 2 Monate ab dem Einreichungsdatum.

Kontakte

Abteilung Stadtplanung und Grundstücke
15, rue André Ginisti - 60160 Montataire
Nach Vereinbarung Montag bis Donnerstag von 8:30 bis 12:00 Uhr und 13:30 bis 17:00 Uhr 
03 44 64 45 45
urbafoncier@mairie-montataire.fr