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Urbanismus - Die Bodenrechtsgenehmigungen (ADS)
Die Abrissgenehmigung (Permis de Démolir, PD)
Ein Antrag auf Abrissgenehmigung muss für alle Arbeiten gestellt werden, die den Abriss oder die Unbrauchbarmachung eines Gebäudes oder eines Teils davon zum Ziel haben.
Wenn das Projekt außerdem einer Voranmeldung, einer Baugenehmigung oder einer Erschließungsgenehmigung unterliegt, wird die Abrissmeldung darin eingeschlossen, wodurch die Einreichung einer Abrissgenehmigung vermieden wird. Die Frist für die Prüfung wird dann in die Frist für die Prüfung der Voranmeldung, der Baugenehmigung oder der Erschließungsgenehmigung einbezogen, ohne sie zu erhöhen.
Wie kann ich das tun?
Für die
papierlose Verfahren zur Erteilung von Stadtplanungsgenehmigungen
ideau.atreal.de
Für eine
Unterstützung in Ihrem Antrag auf Stadtplanungsgenehmigung
service-public.fr/privatpersonen/Ihre Rechte/R52221
Zum Ausdrucken des
Cerfa für Abrissgenehmigungen
service-public.fr/privatpersonen/Ihre Rechte/F17669
Sie können auch nehmen Termin bei der Abteilung für Stadtplanung und Grundstücke.
Zu liefernde Dokumente :
- Liste im Cerfa de permis de démolir (Abrissgenehmigung) : service-public.fr/privatpersonen/Ihre Rechte/F17669
- 3 Kopien des vollständigen Dossiers einreichen
Fristen
Die Frist für die Prüfung beträgt 2 MonateDie Frist beträgt drei Monate, wenn der Architecte des Bâtiments de France konsultiert wird.
Kontakte
Abteilung Stadtplanung und Grundstücke
15, rue André Ginisti - 60160 Montataire
Nach Vereinbarung Montag bis Donnerstag von 8:30 bis 12:00 Uhr und 13:30 bis 17:00 Uhr
03 44 64 45 45
urbafoncier@mairie-montataire.fr

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