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Urbanismus - Die Bodenrechtsgenehmigungen (ADS)

Das Städtebauzertifikat (Certificat d'Urbanisme, CU)

Die informative CU wird dem Antragsteller per RAR-Brief, einfachem Brief oder auf elektronischem Weg zugestellt. Sie hat die Form eines Erlasses. Er informiert Sie über folgende Punkte:

  • Auf das Grundstück anwendbare städtebauliche Regeln
  • Administrative Einschränkungen des Eigentumsrechts (Dienstbarkeiten: Eine Last, die einem Grundstück zugunsten eines anderen Grundstücks auferlegt wird (z. B. ein Wegerecht). von öffentlichem Nutzen, Schutzzone innerhalb des Perimeters eines historischen Monuments)
  • Standort in einem Gebiet, das dem Vorkaufsrecht: Das Recht einer Person, eine Immobilie vor allen anderen zu kaufen, wenn der Eigentümer sie verkaufen möchte.
  • Standort in einem ehemaligen aufgelisteten Industriegebiet
  • Städtebauliche Steuern und Beteiligungen

Weitere Informationen über den Website von Service-Public.fr.

Die CU kann vom Eigentümer oder von jeder Person, die sich für das Grundstück interessiert, beantragt werden.

Beachten Sie, dass die Verwaltung ein Städtebauzertifikat an einen Dritten ausstellt, sie benachrichtigt den Eigentümer nicht.

Wie kann ich das tun?

Für die
papierlose Verfahren zur Erteilung von Stadtplanungsgenehmigungen
ideau.atreal.de

Für eine
Unterstützung in Ihrem Antrag auf Stadtplanungsgenehmigung
service-public.fr/privatpersonen/Ihre Rechte/R52221

Zum Ausdrucken des
Cerfa de déclaration d'intention d'aliéner ou demande d'acquisition d'un bien soumis à un droit de préemption (Formular zur Erklärung der Veräußerungsabsicht oder zum Antrag auf Erwerb eines Gutes, das einem Vorkaufsrecht unterliegt)
service-public.fr/privatpersonen/Ihre Rechte/R1492

Sie können auch nehmen Termin bei der Abteilung für Stadtplanung und Grundstücke.

Zu liefernde Dokumente :

Fristen

Die Bearbeitungszeit beträgt einen Monat ab dem Tag der Einreichung und die Gültigkeitsdauer beträgt 18 Monate. 

Die CU garantiert die Stabilität aller von ihr bereitgestellten Informationen.

Kontakt

Abteilung Stadtplanung und Grundstücke
15, rue André Ginisti - 60160 Montataire
Nach Vereinbarung Montag bis Donnerstag von 8:30 bis 12:00 Uhr und 13:30 bis 17:00 Uhr 
03 44 64 45 45
urbafoncier@mairie-montataire.fr