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Eintragung in die Wählerlisten
Um an den Wahlen teilnehmen zu können, müssen Sie in die Wählerlisten eingetragen sein. Sie erfolgt automatisch für 18-Jährige (unter bestimmten Bedingungen) und für Personen, die nach 2018 die französische Staatsbürgerschaft erhalten. Wenn Sie sich in einer anderen Situation befinden (Umzug, Wiedererlangung der Ausübung des Wahlrechts, in Frankreich lebender EU-Bürger...), müssen Sie die Schritte, um sich anzumelden.
Sie können überprüfen, ob Sie bereits registriert sind, indem Sie diesem Link folgen.
service-public.fr/privatpersonen/Ihre Rechte/R51788
Primovotant
Französische Jungwähler, die ab ihrem 16. Lebensjahr ihre Volkszählung durchgeführt haben, werden automatisch in die Wählerlisten der Gemeinde eingetragen, in der sie sich haben registrieren lassen. In Montataire findet eine Zeremonie statt, um sie für die Bedeutung des Wählens zu sensibilisieren und ihnen die Wählerkarte zu überreichen.
Vollmacht
Die Stimmabgabe per Vollmacht ermöglicht es einem Wähler, der am Wahltag nicht anwesend ist oder nicht kommen kann, sich von einem anderen Wähler, der in einer französischen Gemeinde eingetragen ist, vertreten zu lassen. Der Schritt ist online möglich aber auch in Präsenzveranstaltungen
Liste der Wahllokale
- Büro 1 : Rathaus, Hochzeitszimmer,
Augustusplatz Ingenieurwesen - Büro 2 : Salle de la Libération (Saal der Befreiung),
rue des Déportés (Straße der Deportierten) - Büro 3 : G.S. Paul Langevin,
19, rue du 8 mai 1945 (Kindergarten) - Büro 4 : G.S. Henri Wallon,
30, rue Jules Uhry (Schulhof) - Büro 5 : G.S. Jacques Decour A
92, AV. Anatole France (Schulhof) - Büro 6 : G.S. Jacques Decour B
1, rue Paul Vaillant Couturier (Schulhof) - Büro 7 : G.S. Irène und Frédéric Joliot Curie
32, rue Louis Blanc (Schulhof) - Schreibtisch 8 : G.S. Irène und Frédéric Joliot Curie
32, rue Louis Blanc (Schulhof) - Büro 9 : G.S. Maurice und Lucie Bambier,
1, rue Maurice Thorez (Schulhof)