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Wahlen

Antrag auf Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten

Wenn Sie am Wahltag nicht anwesend sind, können Sie einen anderen Wähler beauftragen, an Ihrer Stelle in Ihrem Wahllokal zu wählen. Dazu müssen Sie eine Vollmacht ausstellen.

Achtung: Am Wahltag darf der Wähler, der an Ihrer Stelle wählen soll, nur eine einzige Vollmacht haben, die in Frankreich ausgestellt wurde.

Wie erteilt man eine Vollmacht?

Vor Ort:

Stellen Sie sich persönlich mit einem Identitätsnachweis an einem der folgenden Orte:

  • Polizeistation (wo auch immer sie ist)
  • Gendarmerie (wo auch immer sie ist)
  • Gerichtsgericht (für das Ihr Wohn- oder Arbeitsort zuständig ist)
  • Ort mit Publikumsverkehr (vom Präfekten festgelegt)

Wenn Ihr Gesundheitszustand oder ein ernsthaftes Gebrechen eine Reise unmöglich macht, können Sie verlangen, dass ein Polizeibeamter zu Ihnen nach Hause kommt, um die Vollmacht auszustellen.

Sie müssen ein Formular ausfüllen, das vor Ort oder in herunterladen. AchtungIn diesem Fall müssen Sie Folgendes angeben:

  • Ihre nationale Wählernummer und die Nummer des Wählers, der an Ihrer Stelle wählen soll. Diese Nummer finden Sie auf der Wahlkarte.
  • Name, Vorname und Geburtsdatum des Wählers, der an Ihrer Stelle wählen soll.

Eine Empfangsbestätigung wird Ihnen ausgehändigt.

Online :

Nutzen Sie den Teledienst Maprocuration indem Sie sich mit France Connect anmelden. AchtungWenn Sie sich für das Wahlrecht entscheiden, müssen Sie die folgenden Informationen des Wählers angeben, der an Ihrer Stelle wählen soll (Ihr Bevollmächtigter) :

  • Entweder ihr Geburtsdatum und ihre Wählernummer. Diese Nummer finden Sie auf der Wahlkarte.
  • Entweder sein Geburtsdatum, seine Vornamen, seinen Nachnamen und die Gemeinde, in der er wählt.

Eine Vollmacht kann jederzeit und bis zum Tag vor der Wahl ausgestellt werden. Der Bevollmächtigte läuft jedoch Gefahr, nicht wählen zu können, wenn die Vollmacht nicht rechtzeitig bei der Gemeinde eingegangen ist.

Kontakte :

Rathaus - Abteilung für allgemeine Angelegenheiten
Place Auguste Génie - 60160 Montataire
Montags von 13:30 bis 17:30 Uhr
Dienstag bis Freitag von 8.30 bis 12 Uhr und von 13.30 bis 17.30 Uhr (17 Uhr am Freitag)
03 44 64 44 44
contact@mairie-montataire.fr