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Wahlen
Antrag auf Eintragung in die Wählerlisten
Um wählen zu können, müssen Sie in die Wählerlisten eingetragen sein. Um registriert zu werden, müssen Sie alle folgenden Bedingungen erfüllen:
- Am Tag vor dem Wahltag mindestens 18 Jahre alt sein
- Franzose sein
- Ihre bürgerlichen und politischen Rechte besitzen
Weitere Informationen : service-public.fr/privatpersonen/Ihre rechte
Zu wissen:
- Ein europäischer (nicht französischer) Bürger, der in Montataire wohnt, kann sich in die zusätzlichen Wählerlisten des Rathauses eintragen lassen um bei den Kommunal- und Europawahlen in Montataire zu wählen
- Die Entmündigung einer volljährigen Person kann ihr das Stimmrecht nicht mehr entziehen, unabhängig davon, wann die Entscheidung über die Entmündigung getroffen wurde.
- Ein Franzose, der 18 Jahre alt wird wird automatisch in die Wählerlisten eingetragen wenn er die Bürgerzählung ab 16 Jahren durchgeführt hat
Wie kann man sich in die Wählerlisten eintragen?
- Melden Sie sich mit einer Fotokopie Ihres Personalausweises und einem Nachweis über Ihren Wohnsitz, der nicht älter als drei Monate sein darf, bei der Abteilung für allgemeine Angelegenheiten.
- Per Post an das Rathaus, indem Sie den für Sie relevanten CERFA zurückschicken :
- Online unter folgendem Link: service-public.fr/privatpersonen/Ihre Rechte/R16396
Kontakte
Rathaus - Abteilung für allgemeine Angelegenheiten
Place Auguste Génie - 60160 Montataire
Montags von 13:30 bis 17:30 Uhr
Dienstag bis Freitag von 8.30 bis 12 Uhr und von 13.30 bis 17.30 Uhr (17 Uhr am Freitag)
03 44 64 44 44
Kontaktieren Sie das Rathaus

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