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Centre communal d'action sociale (CCAS) (Kommunales Sozialhilfezentrum)
Rekurs Droit Au Logement Opposable (DALO)
Wenn Sie einen laufenden Antrag auf eine Sozialwohnung haben, Ihnen aber noch kein Vorschlag gemacht wurde, der Ihrer Situation entspricht, dann kann Ihnen der DALO-Beschwerdeweg unter bestimmten Bedingungen und vorbehaltlich der Verfügbarkeit die dringende Zuweisung einer Sozialwohnung ermöglichen.
Im Folgenden sind die verschiedenen Situationen aufgeführt, in denen Sie diesen Rechtsbehelf in Anspruch nehmen können:
- Keine oder eine negative Antwort auf Ihren Antrag auf Sozialwohnungen oder eine ungewöhnlich lange Frist für die Vergabe. Letztere hängt von der geografischen Lage des Antrags auf Sozialwohnungen ab und wird vom Präfekten festgelegt;
- Obdachlos sein oder von Zwangsräumung bedroht sein, ohne die Möglichkeit, eine neue Unterkunft zu finden ;
- Sie müssen seit mehr als sechs Monaten ununterbrochen in einer Unterkunft oder einer sozial orientierten Hotelresidenz (RHVS) untergebracht sein oder seit mehr als 18 Monaten vorübergehend in einer Übergangsunterkunft oder einem Wohnheim leben;
- In Räumen untergebracht sein, die für Wohnzwecke ungeeignet sind oder einen ungesunden oder gefährlichen Charakter aufweisen, oder in einer Unterkunft untergebracht sein, die nicht über die vorgeschriebenen Ausstattungs- und Komfortelemente verfügt (keine Heizung, kein Trinkwasser usw.). All dies unter der Bedingung, dass Sie für mindestens ein minderjähriges Kind oder eine Person mit einer Behinderung unterhaltspflichtig sind oder selbst eine Behinderung haben;
- In einer Wohnung untergebracht sein, deren Wohnfläche nicht größer oder gleich 16 m2 für einen Haushalt ohne Kinder oder 2 Personen ist. Diese Fläche wird für jede weitere Person um 9 m2 erhöht, bis zu einer Obergrenze von 70 m2 für 8 oder mehr Personen. All dies unter der Bedingung, dass Sie mindestens ein minderjähriges Kind oder eine Person mit einer Behinderung zu versorgen haben oder selbst eine Behinderung haben.
Wie kann ich das tun?
Um eine DALO-Beschwerde einzureichen :
- Füllen Sie den cerfa-Formular Nr. 15036*01 für eine gütliche Beschwerde bei der Kommission für Mediation auf Departementsebene (erhältlich bei den Rezeptionen des CCAS und der Maison Départementale des Solidarité (MDS)) im Hinblick auf ein im Internet verfügbares Wohnungsangebot (vor dem Ausdrucken online ausfüllen oder nach dem Ausdrucken handschriftlich ausfüllen). Wenn Sie Hilfe beim Ausfüllen benötigen, vereinbaren Sie einen Termin mit einem Sozialarbeiter (MDS) oder auch mit dem öffentlichen Schriftsteller (Rathaus Annexe des Martinets).
Der Antrag ist an das Sekretariat der DALO-Vermittlungskommission des Departements zu richten, in dem eine Sozialwohnung gewünscht wird:
- Entweder die Beschwerde direkt beim Sekretariat der Kommission einreichen
- Entweder die Beschwerde per Einschreiben mit Rückschein an das Sekretariat der Kommission schicken
Adresse für das Departement Oise :
Departementale Direktion für sozialen Zusammenhalt des Departements Oise
Sekretariat der Mediationskommission
13, rue Biot
BP 30971
60009 Beauvais CEDEX
Fristen
Der Ausschuss muss seine Entscheidung innerhalb von 3 Monate ab dem Datum der Empfangsbestätigung Ihrer DALO-Beschwerde. Wenn nach Ablauf dieser Frist kein geeigneter Vorschlag gemacht wurde, können Sie innerhalb von vier Monaten beim Verwaltungsgericht Beschwerde einlegen. Das Verwaltungsgericht muss innerhalb von zwei Monaten antworten.
Achtung: Sie müssen seinen Antrag auf eine Sozialwohnung erneuern (und ggf. aktualisieren) , bis eine Unterkunft zugewiesen wird.
Kontakte
Centre Communal d'Action Sociale (CCAS)
2, rue Armand Desnosse - 60160 Montataire
Montag, Mittwoch und Donnerstag von 8:30 bis 12:00 Uhr und von 13:30 bis 17:30 Uhr
Dienstag von 13:30 bis 17:30 Uhr
Freitag von 8:30 bis 12:00 Uhr und von 13:30 bis 17:00 Uhr
03 44 27 55 31
Maison Départementale des Solidarité (Departementales Haus der Solidarität, MDS)
31, rue de la République - 60160 Montataire
Montag bis Freitag von 8:30 bis 12:00 Uhr und von 13:30 bis 17:30 Uhr
03 44 10 40 70
Rathaus Annexe des Martinets (MAM)
82, avenue Anatole France - 60160 Montataire
Montag, Dienstag, Mittwoch und Donnerstag von 8:30 bis 12:00 Uhr und von 13:30 bis 17:30 UhrFreitag von 13:30 bis 17:00 Uhr
03 44 27 09 30
Kontaktieren Sie das Rathaus

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