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Centre communal d'action sociale (CCAS) (Kommunales Sozialhilfezentrum)
Antrag auf Prozesskostenhilfe
Rechtshilfefür wen? Wenn Ihre finanziellen Mittel für Ihren Prozess vor einem französischen Gericht nicht ausreichen, können Sie eine finanzielle Unterstützung vom Staat erhalten, die sogenannte "Rechtshilfe" (aide juridictionnelle). Ihre Verfahrenskosten werden dann ganz oder teilweise vom Staat übernommen.
Wie kann ich das tun?
Vor der Durchführung des Antrags können Sie der Simulator um zu erfahren, ob Sie Anspruch auf Prozesskostenhilfe haben.
Zu liefernde Dokumente :
- Formular für den Antrag auf Prozesskostenhilfe - Cerfa 16146*03
- Identitätsnachweis
- Einkommensnachweis
- Nachweis des Vermögens
- Nachweis der Rechtsschutzversicherung, falls ich eine habe
- Nachweis des Rechtspflegers, wenn ich bereits einen Rechtspfleger in Anspruch genommen habe
- Bescheinigung, wenn der Versicherer die Kosten nicht übernimmt
- Bescheinigung, dass der Versicherer die Kosten nicht übernimmt (Diese Bescheinigung muss von Ihnen und Ihrem Versicherer ausgefüllt werden, wenn der Versicherer die Kosten des Prozesses nicht übernimmt.)
Kontakte
Die Ort der Antragstellung ist das für Ihren Wohnort zuständige Rechtshilfebüro.
Sie können Hilfe finden bei:
Maison de la Justice et du Droit (Haus der Justiz und des Rechts)
26, rue Voltaire - 60100 Creil
Montag von 14:00 bis 17:00 Uhr
Dienstag bis Freitag von 9 bis 12 Uhr und von 13.30 bis 17 Uhr
03 44 64 46 70
creilsudoise.de
Sprechstunde eines Rechtsanwalts im Rathaus
Place Auguste Génie - 60160 Montataire
03 44 64 44 44
Kontaktieren Sie das Rathaus

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