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Bürgerliche Volkszählung
Bürgerliche Volkszählung
Wenn Sie Franzose sind, müssen Sie ab Ihrem 16. Lebensjahr und innerhalb von drei Monaten danach Ihre Volkszählung durchführen. Sie haben bis zum Ende des 3ᵉ Monats Zeit, dies zu tun. Wenn Sie Ihre Volkszählung nicht innerhalb dieser Frist durchgeführt haben, können Sie Ihre Situation bis zum Alter von 25 Jahren bereinigen. Die zu unternehmenden Schritte bleiben dieselben.
Wie kann man sich registrieren lassen?
Vor Ort:
Sie müssen sich vorstellen persönlich im Rathaus Ihres Wohnortes (allein oder in Begleitung eines Elternteils) Ein Minderjähriger kann sich auch von einem Elternteil vertreten lassen.
Zu liefernde Dokumente :
(Original + Fotokopien)
- Ein Nachweis über den Wohnsitz eines Elternteils, der nicht älter als drei Monate ist.
- Der Ausweis des Jugendlichen
- Das Familienbuch oder alternativ die vollständige Kopie der Geburtsurkunde des Jugendlichen
Kontakte :
Rathaus - Abteilung für allgemeine Angelegenheiten
Place Auguste Génie - 60160 Montataire
Montags von 13:30 bis 17:30 Uhr
Dienstag bis Freitag von 8.30 bis 12 Uhr und von 13.30 bis 17.30 Uhr (17 Uhr am Freitag)
03 44 64 44 44
Kontaktieren Sie das Rathaus

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