Rattenbekämpfungskampagne in der Stadt Montataire
Um den Nagetierbefall wirksam zu bekämpfen, setzt die Stadt zwei Rattenbekämpfungskampagnen jährlich obligatorisch unter ständiger Anordnung des Bürgermeisters. Ab dem Jahr 2026 werden sie jedes Jahr stattfinden: eine zwischen dem 15. April und dem 5. Mai, und die zweite zwischen dem 15. Oktober und dem 5. November.
Wer ist betroffen?
Sie betreffen :
- Juristische Personen, die Eigentümer, Anspruchsberechtigte oder Verwalter von bebauten und unbebauten Grundstücken sind (insbesondere soziale Vermieter, Eigentümergemeinschaften, Vermögensverwalter, Leiter öffentlicher und privater Einrichtungen).
- Betreiber von Abwasser- und Regenwassersystemen,
- Inhaber von Verträgen für die Wärmeversorgung und den Betrieb von Wärmenetzen,
- sowie alle Geschäfte.
Ausgeschlossen sind Einzelpersonen, die selbstnutzende Eigentümer ihres Haupt- oder Zweitwohnsitzes sind.
Was ist zu tun?
Die Betroffenen sind verpflichtet, den Zustand von Lüftungs- oder Wasserabflussgittern zu überprüfen und alle nicht funktionierenden Öffnungen zu verschließen, die Nagetieren als Durchgang dienen und den Zugang zu Gebäuden oder Abwasserkanälen ermöglichen.
Jedes Jahr muss dem Bürgermeisteramt innerhalb eines Monats nach dem Behandlungszeitraum eine Bescheinigung über die Rattenbekämpfung vorgelegt werden.
Weitere Einzelheiten finden Sie im Erlass permanent des Bürgermeisters hier.

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