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Zivilstand

Genehmigung zur Ausreise aus dem Land

Ein Minderjähriger mit französischer oder ausländischer Staatsangehörigkeit, der seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Frankreich hat und ins Ausland reist, benötigt eine Ausreisegenehmigung (Autorisation de sortie du territoire, AST), wenn er nicht in Begleitung eines Elternteils oder einer anderen Person mit elterlicher Sorge (Vormund) reist.

Weitere Informationen über den Website von Service-Public.fr

Wie kann ich das tun?

Sie müssen das Formular für die Genehmigung des Territoriums online und drucken Sie es dann aus.

Es ist nicht nötig, für diesen Schritt ins Rathaus zu gehen.

Kontakte :

Rathaus - Standesamt
Place Auguste Génie - 60160 Montataire
Montags von 13:30 bis 17:30 Uhr
Dienstag bis Freitag von 8.30 bis 12 Uhr und von 13.30 bis 17.30 Uhr (17 Uhr am Freitag)
Samstag von 9:00 bis 11:45 Uhr
03 44 64 44 44
Kontaktieren Sie das Rathaus