Jeder hat seinen eigenen Platz! Und der eines Autos gehört nicht auf den Bürgersteig!

Wenn Ihr Fahrzeug auf einem Gehweg, Radweg, Zebrastreifen, Grünstreifen usw. geparkt ist, ist dies sehr ärgerlich. Die pauschale Geldstrafe beträgt 135 € und wird auf 575 € erhöht, wenn die Zahlungsfrist überschritten wird. Das Fahrzeug kann stillgelegt und beschlagnahmt werden, wenn es nicht bewegt wird oder sich weigert, das Fahrzeug zu bewegen.

Wenn Ihr Fahrzeug die Zufahrt oder den Freiraum eines anderen Fahrzeugs, z. B. eines Müllwagens, behindert, wird es als störend betrachtet. Die pauschale Geldstrafe beträgt 35 € und wird auf 75 € erhöht, wenn die Zahlungsfrist überschritten wird. Sie riskieren auch, dass das Fahrzeug stillgelegt und abgeschleppt wird, wenn Sie das Fahrzeug nicht bewegen oder sich weigern, es zu bewegen.

Falls Ihr Auto abgeschleppt wird, müssen Sie die entsprechenden Gebühren bezahlen.