Haustürgeschäfte: Wie erkennt man Betrügereien?

Quelle und Ergänzungen finden Sie unter masecurite.interieur.gouv.fr

Abwerbeversuche: Die Wahrheit von der Fälschung unterscheiden

  • Die «echten» Werber Selbstständige oder an ein Unternehmen angeschlossene Arbeitnehmer (VRP: voyageur, représentant et placier), die ihre Identität und ihren Beruf nachweisen können müssen. Der unterzeichnete Vertrag muss außerdem mehrere gesetzlich geregelte Bestimmungen (Widerrufsfrist, Kostenvoranschlag, Zahlungsbedingungen) einhalten, um als gültig angesehen zu werden.
  • Die «falschen» Werber nutzen Haustürgeschäfte als Vorwand, um in Ihre Wohnung einzudringen und sich für eine Einbruch oder kleine Wertgegenstände zu stehlen. Sie agieren meist zu zweit.

Die richtigen Gesten

Wenn ein Werber vor Ihrer Tür steht, sollten Sie ein paar gute Reflexe :

  •  Wenn Sie es können, überprüfen Sie die Anzahl der anwesenden Personen bevor Sie die Tür öffnen (über das Bildtelefon oder den Türspion).
  •  Fordern Sie die Vorlage eines Berufsausweises
  •  Nicht Unterschreiben Sie nichts, bevor Sie den Kostenvoranschlag in der Hand haben..
  •  Nicht zahlen Sie kein Geld ein, unterschreiben Sie keinen Scheck, vor allem rückdatiert.
  •  Im Zweifelsfall schlagen Sie vor‘die Berufsorganisation anrufen zu dem der/die Werbende gehört.
  •  Wenn der Verkäufer aufdringlich oder bedrohlich wird, wählen Sie sofort die 17 um die Polizei oder die Gendarmerie einzuschalten.

Missbrauch von Schwäche

  • L'Missbrauch von Schwäche ist der Verkauf eines Produkts oder die Unterzeichnung eines Angebots durch eine Person unter Ausnutzung ihrer Unwissenheit oder ihrer körperlichen oder geistigen Schwäche. Der Verkäufer weiß um die Verletzlichkeit der Person und kann sogar so weit gehen, dass er wiederholt Druck ausübt, um das Opfer so zu manipulieren, dass es seine Zustimmung gibt.
  • Sie oder ein Angehöriger sind Opfer eines missbräuchlichen Haustürgeschäfts, das zu einem Missbrauch von Schwäche führt? Es gibt Rechtsmittel, um die abgeschlossenen Verträge anzufechten und zu annullieren.
  • Sie können auch eine Anzeige erstatten, indem Sie sich zu einer Polizeidienststelle oder Gendarmerie Ihrer Wahl begeben. Die Anzeige wird dann an den Staatsanwalt weitergeleitet, der über das weitere Vorgehen in der Angelegenheit entscheidet.