Kommunalwahlen
Die Kommunalwahlen stehen vor der Tür. Sie finden in einem einzigen Wahlgang am Sonntag statt. 15. März 2026 in Anbetracht der beiden vorgelegten Listen.
Mein Wahllokal
Um Ihr Wahllokal zu finden, können Sie das spezielle Online-Tool auf service-public.gouv.fr, Sie können die Frage im Rathaus stellen und einen Ausweis mitbringen (keine telefonischen Informationen) oder die Informationen auf Ihrer Wahlkarte finden.
Die Wahllokale in Montataire sind geöffnet von 8 Uhr bis 18 Uhr :
- Büro 1 : Rathaus, Trauungssaal, Place AugusteGénie
- Büro 2 : Salle de la Libération, rue des Déportés (Saal der Befreiung, Straße der Deportierten)
- Büro 3 : G.S. Paul Langevin, 19, rue du 8 mai 1945 (Kindergarten)
- Büro 4 : G.S. Henri Wallon, 30, rue Jules Uhry (Innenhof)
- Büro 5 : G.S. Jacques Decour A, 92, AV. Anatole France (Schulhof)
- Büro 6 : G.S. Jacques Decour B, 1, rue Paul Vaillant Couturier (Schulhof)
- Büro 7 : G.S. Irène et Frédéric Joliot Curie, 32, rue Louis Blanc (Schulhof)
- Schreibtisch 8 : G.S. Irène et Frédéric Joliot Curie, 32, rue Louis Blanc (Schulhof)
- Büro 9 : G.S. Maurice et Lucie Bambier, 1, rue Maurice Thorez (Schulhof)
Sie können nicht zur Wahl gehen?
Für ältere Menschen, Personen mit eingeschränkter Mobilität oder nachweislichen Schwierigkeiten bei der Fortbewegung stellt die Stadt am Sonntag, dem 15. März, einen Transport bereit, um zur Wahl zu gehen.
Melden Sie sich einfach bis zum 14. März in der Résidence Maurice Mignon an oder rufen Sie am Tag selbst im Hauptquartier unter 03 44 64 44 an.
Andernfalls denken Sie über eine Vollmacht nach.
Die Vollmacht
Zur Erinnerung: Wenn Sie am Wahltag nicht in der Lage sind zu reisen, können Sie eine Vollmacht erteilen. Die Person Ihrer Wahl muss wahlberechtigt sein. Sie benötigen die Wählernummer (auf der Wahlkarte vermerkt) und den Familienstand (Geburtsname, Vorname, Geburtsdatum und -ort).
Gehen Sie dann zu maprocuration.gouv.fr um dort Ihren Antrag einzureichen oder das Formular herunterzuladen.
Sie müssen sich mit dem ausgefüllten Formular zu einer Polizeidienststelle, einer Gendarmerie oder einem Gericht an Ihrem Wohn- oder Arbeitsort begeben, oder zum Konsulat für im Ausland lebende Wählerinnen und Wähler, um die Vollmacht für gültig erklären zu lassen. Die Beamten, die Sie dort empfangen, sind befugt, Ihre Identität zu bestätigen. Personen, die im Besitz eines neuen Personalausweises im europäischen Format sind und ihre digitale Identität bei France Identité haben zertifizieren lassen, müssen diesen Weg nicht auf sich nehmen. Sie werden anschließend über die Bestätigung Ihrer Vollmacht informiert, entweder in Ihrem persönlichen Bereich, wenn Sie die Vollmacht online erteilt haben, oder von dem Beamten, der Sie empfangen hat.
Achtung: Nur das Bürgermeisteramt kann Ihnen mitteilen, dass die Vollmacht in mehreren Fällen ungültig ist: mehrere Vollmachten, die demselben Wähler erteilt wurden (nur eine Vollmacht pro Person), oder eine Vollmacht, die einem Wähler erteilt wurde, der aus den Wählerlisten gestrichen wurde, zum Beispiel. Vergewissern Sie sich im Vorfeld, dass die Person Ihrer Wahl wahlberechtigt ist. Wenn Sie die Vollmacht einer anderen Person besitzen, denken Sie daran, dass Sie in dem Wahllokal dieser Person wählen müssen und nicht in Ihrem eigenen.
Administrative Dokumente
Bei Wahlen sollten Sie sich mit einem Ausweis in Ihr Wahllokal begeben. Die Wahlkarte ist nicht obligatorisch, wird aber dringend empfohlen. Bei Verlust erhalten Sie am Eingang des Wahllokals eine Bescheinigung, die Sie gut aufbewahren sollten. Vor Ort wird Ihnen ein Umschlag ausgehändigt, aus dem Sie entweder mindestens zwei Stimmzettel oder keinen Stimmzettel, wenn Sie die Stimmzettel verwenden, die Sie mit der Propaganda erhalten haben, entnehmen müssen, bevor Sie sich in die Wahlkabine begeben. Achten Sie darauf, dass Sie die Wahlkabine alleine betreten und sie hinter sich schließen, um die Vertraulichkeit Ihrer Stimme zu wahren. Nachdem Sie Ihren Stimmzettel in den Umschlag gesteckt haben, begeben Sie sich vor die Wahlurne, wo Ihre Identität bestätigt wird.
Hat abgestimmt!
Sie müssen Ihren Stimmzettel selbst einlegen und anschließend die Unterschriftenliste unterschreiben.

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